Gemeinnützigkeit für Freifunk erwartet

Boris Neuhaus, CC BY-SA 3.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Freifunkinitiativen, die bundesweit Menschen mit freiem WLAN versorgen, kämpfen seit Jahren um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ihres Engagements. Ein Gesetzesvorhaben zur Änderung der Abgabenordnung wurde lange blockiert. Doch jetzt gibt es einen erneuten Versuch im Bundesrat mit Aussicht auf Erfolg. +++Updated+++

+++Update++++ Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 23.11.2018 für die Gemeinnützigkeit von Freifunk gestimmt +++Update+++

Im Jahr 2002 trafen sich die Pioniere der Freifunk Initiativen in der Berliner c-base und gründeten kurze Zeit später den Förderverein Freie Netzwerke e. V., der auch heute noch Hauptträger des Projekts freifunk.net ist. Ihre Mission: die Förderung freier kabelloser und kabelgebundener Computernetzwerke, die Bereitstellung von Know-How über freie Netzwerke und die Förderung weiterer Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen.

Seitdem haben Freifunkinitiativen, die sich bundesweit gründeten, mit bürokratischen Hürden bei der Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit zu kämpfen. Zwar wurden schon in der letzten Legislaturperiode Anstrengungen unternommen die rechtliche Stellung der Initiativen im Hinblick auf ihre gemeinnützige Arbeit zu stärken, doch trotz eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses, konnte keine Klarheit geschaffen werden. Mit Ende der Legislatur wurde der Gesetzesentwurf ohne Beschluss des Bundestags hinfällig.

Erneuter Anlauf für Gesetzesvorhaben

Rasmus Andresen (GRÜNE), der das Gesetzesvorhaben im Wirtschaftsausschuss des Landtags in Schleswig-Holstein erneut auf den Weg gebracht hat, erklärte dazu: „Während viele Grüne Landesminister*innen sich für dieses Ziel im Bundesrat eingesetzt haben, haben CDU, CSU und SPD dieses im Bundestag bislang blockiert.“

Am 23. November 2018 steht das Vorhaben nun erneut auf der Tagesordnung des Bundesrats und wird in „Bundesrat kompakt“ kurz zusammengefasst dargestellt:

Schleswig-Holstein und fünf weitere Länder möchten Freifunkinitiativen steuerlich entlasten. Sie haben deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, wonach Freifunkinitiativen in der Abgabenordnung als gemeinnützig gelten sollen. Hierdurch wären Spenden an die Initiativen steuerlich absetzbar. Außerdem müssten ihre Anbieter keine Körperschafts- und Gewerbesteuer mehr bezahlen.

Lokale Bürgernetze unterstützen

Im Freifunk-Netz verbinden sich einzelne Router in Funkreichweite direkt miteinander. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Indem Initiativen unentgeltlich Leitungen oder Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse dem Netzwerk zur Verfügung stellen, fördern sie die digitale Teilhabe. Es handele sich daher um eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements für eine digitale Gesellschaft, betonen die Antrag stellenden Länder.

Für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen spricht, dass sich CDU/CSU und SPD darauf mittlerweile in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene verständigt haben. Der Druck auf den Bundestag, nach einer erwarteten Mehrheit im Bundesrat, das Gesetzesvorhaben zu beschließen, sollte damit gestiegen sein.

Chance für digitales zivilgesellschaftliches Engagement

Der Verein Netzbegrünung sieht in der erhofften Anerkennung des Engagements der Freifunkinitiativen auch eine Chance für weiteres digitales zivilgesellschaftliches Engagement. Die Veränderung unserer Gesellschaft durch die Digitalisierung sollten die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgestalten. Das Verständnis digitaler Prozesse trägt nicht nur zu einer Teilhabe von Menschen an der Gesellschaft bei, sondern fördert durch freie Kommunikation und offenen Diskurs auch demokratische Grundprinzipien. Aufklärung und Bildung zur Digitalisierung sind in der heutigen Informationsgesellschaft für den selbstbewussten und kritischen Umgang mit Technologie unabdingbar.

Quellen:

Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Gesetzesantrag eingebracht durch Monika Heinold (Grüne, Finanzministerin Schleswig-Holstein) nach Beschluss der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zur Entscheidung durch den Bundesrat am 23. November 2018:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/573-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bezug auf Gesetzesantrag vom 02.02.2017:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0101-0200/107-17.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Pressemitteilung Freifunk Initiativen (11/2018):

https://freifunk.net/blog/2018/11/gemeinnuetzigkeit-fuer-freifunk/

Bildquelle: Boris Neuhaus, CC BY-SA 3.0