EU-Urheberrechtsreform: Wie würden Artikel 11 & 13 das Internet verändern?

Blick in das EU-Parlament mit dem Schriftzug #saveyourinternet

Wer sind LeFloid und Gronkh? Das mögen sich Konsumierende von klassischen Zeitungen fragen. Die beiden erfolgreichen Youtuber sind lautstarke Kritiker der Ergebnisse der Verhandlungen zum neuen europäischen Urheberrecht. Gronkh erklärt, dass er seinen „Frust gerne auf die Straße tragen“ möchte und LeFloid befürchtet: „Artikel 13 & Uploadfilter kommen in der krassesten Form“. Welche Veränderungen im Internet nach den geplanten Änderungen zu befürchten sind, klärt unser Artikel.

Mit der Reform des europäischen Urheber- und Leistungsschutzrechts wollte man ein Gesetz, das im Zeitalter vor dem Internet entstanden ist, an das 21. Jahrhundert anpassen. Grundsetzlich geht es darum, dass geistiges Eigentum im Internet geschützt wird und deren Urheber*innen fair für ihre Arbeit vergütet werden. Nach zwei Jahren Verhandlungen in den Gremien der europäischen Union, geht dieser Prozess nun zu Ende, es steht nun demnächst die abschließende Verabschiedung der Richtlinie bevor.
Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein auch in Grünen Kreisen zutiefst umstrittenes Gesetz, dass nach Meinung des Vereins Netzbegrünung e.V. das freie Internet, so wie wir es heute kennen, grundsätzlich in Frage stellt.

Artikel 11 & 13 in der Kritik

Die Kernkritikpunkte an dem Gesetz sind zum einen Artikel 11, der auf europäischer Ebene ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage schaffen möchte[3]. Dieser Artikel besagt, dass es künftig eine Lizenz erfordert, einzelne Worte oder sehr kurze Textausschnitte aus Nachrichtenartikeln zu zitieren. Die Vorlage hierfür lieferte Deutschland, das 2013 bereits eine ähnliche Version des Leistungsschutzrechts eingeführt hat [11], das jedoch seine Wirkung völlig verfehlte. Google bekam von allen Verlagen Gratislizenzen eingeräumt und kleinere Anbieterinnen und Anbietermussten ihre Dienste einschränken oder einstellen. Alles in allem hat das Leistungsschutzrecht seither den Verlagen Mehrkosten statt Verdienste eingebracht[4] und hat die Position der Internetriesen Google und Facebook auf ihrem Markt stattdessen gestärkt. Die europäische Variante des Leistungsschutzrechts wird nun jedoch nicht mehr nur News-Aggregatoren betreffen, sondern die meisten Websites und Onlinepublikationen, die auf Verlagsinhalte verlinken möchten.

Zum anderen dreht sich die Diskussion um Artikel 13, der den Einsatz von Uploadfiltern zwar nicht eindeutig vorschreibt, jedoch in seiner Konsequenz als technische Notwendigkeit impliziert. In Zukunft sollen kommerzielle Webseiten und Apps, auf denen Nutzer*innen Beiträge veröffentlichen können, „bestmögliche Anstrengungen“ unternehmen, Lizenzen zu erwerben, noch bevor die Inhalte überhaupt hochgeladen werden. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Unternehmen vorsorglich Lizenzen für alle Inhalte weltweit erwerben müssten, was nicht nur aufgrund der schieren Anzahl unterschiedlicher Rechteinhaberinnen und -inhaber unmöglich ist. Nicht nur steht es denjenigen, die die Rechte innehaben, frei, eine solche Lizenz nicht zu erteilen, sondern es ist technisch auch nicht möglich dieses Problem durch einen Algorithmus automatisiert zu lösen. Sollten jedoch keine Lizenzen erworben werden, sind sie laut der neuen Richtlinie verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, die eine Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Material unterbindet. Dies kann aufgrund der schieren Menge an benutzergenerierten Inhalten im Netz nur automatisiert erfolgen, also mittels der bereits erwähnten Uploadfilter.

Problematische Funktionsweise von Uploadfiltern

Die Verpflichtung zum Einsatz dieser Filter hat jedoch eine Vielzahl hochproblematischer Konsequenzen. Der Aufbau solcher Filtersysteme ist nur für große Akteurinnen und Akteure überhaupt zu bewerkstelligen, die Zugriff auf ein signifikantes Ausmaß der gigantischen Anzahl urheberrechtlich geschützter Inhalte haben. Die Entwicklung solcher Systeme ist also extrem teuer und daher auch deshalb nur von großen Unternehmen überhaupt zu leisten. Sie sind außerdem erwiesenermaßen extrem fehleranfällig [5], denn weder kann ein Algorithmus erkennen, ob ein urheberrechtlich geschützter Inhalt erlaubterweise verwendet wird, also im Rahmen legaler Zitate, Parodien oder kritischer Auseinandersetzung, noch, ob der in der Datenbank erhobene Urheberrechts-Anspruch überhaupt legitim ist. So sind Beispiele bekannt, in denen die Fernsehausstrahlung eines Youtube-Videos, das Original des Videos als Urheberrechtsverletzung des ausstrahlenden Fernsehsenders markiert hatte. Sollten die Unternehmen sich jedoch nicht an diese Vorgaben halten, sind sie für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer genau so verantwortlich, als hätten sie diese selbst begangen.

Die Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Sperrungen zu wehren, sind auf automatisierten Plattformen stark eingeschränkt, bzw. hat auch das Aufheben einer unrechtmäßigen Sperre für die Verbreitung legaler Inhalte, noch einen nachhaltigen negativen Effekt. Dies hat aus unserer Sicht, ähnlich wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz [6], zur Folge, dass künftig Unternehmen und nicht Gerichte dafür verantwortlich sind zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht. Somit können Benutzer*innen nicht mehr selbst entscheiden, was sie veröffentlichen, sondern werden von Uploadfiltern kommerzieller Unternehmen kontrolliert. Auch Urheber*innen, die nicht so privilegiert sind, in den Verwertungsstrukturen großer Verwertungsgesellschaften berücksichtigt zu werden, müssen damit rechnen, bei der Veröffentlichung ihrer Werke mit mehr Problemen konfrontiert zu sein, als mit einem nachhaltigen Schutz ihrer Rechte. Dies ist ein nicht zu duldender Eingriff in die freie Meinungsäußerung, der das Verhältnismäßigkeitsprinzip in der Abwägung zu den legitimen Interessen der Urheberinnen und Urheber verletzt, und muss gestoppt werden. Außerdem brechen die deutschen Regierungsparteien mit ihrem Einverständnis zum vorliegenden Verhandlungsergebnis den von ihnen vereinbarten Koaliationsvertrag, der besagt, das Uploadfilter als unverhältnismäßig abgelehnt werden [7]. Eine klar negative Haltung gegenüber Uploadfiltern bestätigte die grüne Bundesarbeitsgemeinschaft Medien & Netzpolitik auf ihrem Treffen am vergangenen Wochenende in Stuttgart. Von ihrem Sprecher Dr. Richard Ralfs war zu hören, dass die Grünen sich dort klar gegen Uploadfilter positioniert haben.

Als nächstes werden die EU-Regierungen im Rat abstimmen. Um das Gesetz dort zu stoppen, müssten sich entweder mindestens 13 oder eine beliebige Anzahl an Regierungen, die 35% der Bürgerinnen und Bürger der EU repräsentieren, dagegen aussprechen. Wahrscheinlicher erscheint, als Gelegenheit für eine Ablehnung, aber die Abstimmung im europäischen Parlament, die entweder vom 25.–28. März, 4. April oder 15.–18. April stattfinden wird. Bis dahin haben wir noch Zeit unseren Protest zu äußern. Lasst uns protestieren [10], die rekordverdächtige Petition [8] unterschreiben, in den sozialen Netzwerken die Öffentlichkeit informieren und unsere gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter [9] im europäischen Parlament von unserer Position überzeugen.

Quellen: